Neuigkeiten
25.03.2020, 13:00 Uhr
Niedersachsen steht tatkräftig an der Seite der Wirtschaft
Niedersäschsische Landtag stellt einen Nachtragshaushalt in Höhe von 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung
In kürzester Zeit hat das Land Niedersachsen ein Kreditprogramm und das Soforthilfeprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ als Zuschussprogramm aufgelegt, letzteres in Höhe von zunächst 100 Millionen Euro.
Das Soforthilfeprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten und Soloselbständige.
Diese erhalten eine finanzielle Unterstützung (Zuschuss) in Form einer sogenannten Billigkeitsleistung, die sich in Abhängigkeit von der Betriebsgröße wie folgt staffelt:
Mit fünf Millionen Euro wollen wir zudem Startups helfen (siehe auch beigefügte Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums als PDF): Weil diese jungen Unternehmen häufig nur mit geringem Startkapital gegründet wurden, noch geringe Umsätze machen und zugleich auf Wagniskapital angewiesen sind, ist die Corona-Epidemie für sie in besonderem Maße existenzgefährdend. Diese können sowohl das Zuschuss- als auch das Darlehensprogramm in Anspruch nehmen.
Mit der Förderung will das Wirtschaftsministerium Unternehmern und Freiberuflern helfen, die sich aufgrund der Coronovirus-Krise in einer existentiellen Not befinden. Dies ist im Rahmen der Antragstellung in Form einer Eigenerklärung plausibel darzustellen.
Im Kundenportal auf der Homepage der NBank können die Antragsunterlagen ab Mittwochnachmittag, 15.00 Uhr, heruntergeladen und die Anträge gestellt werden. Schnell und unkompliziert.
Außerdem finden Sie in der Anlage ein PDF-Dokument mit einer Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen. In diesem Dokument sind alle relevanten Informationen für Unternehmen von Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) über Hilfen des Bundes über KfW und Arbeitsagenturen bis hin zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus enthalten.
Gern möchte ich auch noch einmal den Hinweis auf die stetig aktualisierte Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung geben. Außerdem finden Sie viele Antworten auf häufig gestellte Fragen in den „FAQ“ auf der Homepage.
Diese erhalten eine finanzielle Unterstützung (Zuschuss) in Form einer sogenannten Billigkeitsleistung, die sich in Abhängigkeit von der Betriebsgröße wie folgt staffelt:
- Bis 5 Beschäftigte: 3.000 €
- Bis 10 Beschäftigte: 5.000 €
- Bis 30 Beschäftigte: 10.000 €
- Bis 49 Beschäftigte: 20.000 €
Mit fünf Millionen Euro wollen wir zudem Startups helfen (siehe auch beigefügte Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums als PDF): Weil diese jungen Unternehmen häufig nur mit geringem Startkapital gegründet wurden, noch geringe Umsätze machen und zugleich auf Wagniskapital angewiesen sind, ist die Corona-Epidemie für sie in besonderem Maße existenzgefährdend. Diese können sowohl das Zuschuss- als auch das Darlehensprogramm in Anspruch nehmen.
Mit der Förderung will das Wirtschaftsministerium Unternehmern und Freiberuflern helfen, die sich aufgrund der Coronovirus-Krise in einer existentiellen Not befinden. Dies ist im Rahmen der Antragstellung in Form einer Eigenerklärung plausibel darzustellen.
Im Kundenportal auf der Homepage der NBank können die Antragsunterlagen ab Mittwochnachmittag, 15.00 Uhr, heruntergeladen und die Anträge gestellt werden. Schnell und unkompliziert.
Außerdem finden Sie in der Anlage ein PDF-Dokument mit einer Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen. In diesem Dokument sind alle relevanten Informationen für Unternehmen von Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) über Hilfen des Bundes über KfW und Arbeitsagenturen bis hin zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus enthalten.
Gern möchte ich auch noch einmal den Hinweis auf die stetig aktualisierte Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung geben. Außerdem finden Sie viele Antworten auf häufig gestellte Fragen in den „FAQ“ auf der Homepage.
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